Kursbeschreibung
Die § 57a Weiterbildung ist in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung gesetzlich geregelt und muss zur Verlängerung der § 57a-Ermächtigung alle 3 Jahre absolviert werden. Der Inhalt der § 57a periodischen Weiterbildung besteht im Wesentlichen aus den Neuerungen im technischen und rechtlichen Gebiet der Fahrzeugtechnik. Die Voraussetzung für den Besuch ist ein gültiger § 57a Bildungspass. Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Fahrzeugtechnik durchgeführt. Eine 100 prozentige Anwesenheit ist für einen positiven Kursabschluss gesetzlich vorgeschrieben.
Beginn
22.03.2025
Ende
22.03.2025
Uhrzeit von
08:00:00
Uhrzeit bis
17:00:00
Dauer
9,00 Einheiten
Ort
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Ort
WIFI Niederösterreich
Straße
Mariazeller Straße 97
PLZ
3100
Ort
St. Pölten
Land
Österreich
Bundesland
Niederösterreich
Tel
Ziele
§ 57a KFG
Referent
Ümit Ayanoglu
Kursnummer
44419374
Plätze
24
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