Kursbeschreibung
Die § 57a Weiterbildung ist in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung gesetzlich geregelt und muss zur Verlängerung der § 57a-Ermächtigung alle 3 Jahre absolviert werden. Der Inhalt der § 57a periodischen Weiterbildung besteht im Wesentlichen aus den Neuerungen im technischen und rechtlichen Gebiet der Fahrzeugtechnik. Die Voraussetzung für den Besuch ist ein gültiger § 57a Bildungspass. Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Fahrzeugtechnik durchgeführt. Eine 100 prozentige Anwesenheit ist für einen positiven Kursabschluss gesetzlich vorgeschrieben.
Beginn
10.05.2025
Ende
10.05.2025
Uhrzeit von
08:00:00
Uhrzeit bis
17:00:00
Dauer
9,00 Einheiten
Ort
WIFI Gänserndorf
Eichamtstraße 15
2230 Gänserndorf
Eichamtstraße 15
2230 Gänserndorf
Ort
WIFI Gänserndorf
Straße
Eichamtstraße 15
PLZ
2230
Ort
Gänserndorf
Land
Österreich
Bundesland
Niederösterreich
Tel
Ziele
§ 57a KFG
Referent
Ing. Sonja Liebl
Kursnummer
44419454
Plätze
24
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