Kursbeschreibung
Die § 57a Weiterbildung ist in der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung gesetzlich geregelt und muss zur Verlängerung der § 57a-Ermächtigung alle 3 Jahre absolviert werden. Der Inhalt der § 57a periodischen Weiterbildung besteht im Wesentlichen aus den Neuerungen im technischen und rechtlichen Gebiet der Fahrzeugtechnik. Die Voraussetzung für den Besuch ist ein gültiger § 57a Bildungspass. Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Fahrzeugtechnik durchgeführt. Eine 100 prozentige Anwesenheit ist für einen positiven Kursabschluss gesetzlich vorgeschrieben.
Beginn
24.05.2025
Ende
24.05.2025
Uhrzeit von
08:00:00
Uhrzeit bis
17:00:00
Dauer
9,00 Einheiten
Ort
WIFI Neunkirchen
Triester Straße 63
2620 Neunkirchen
Triester Straße 63
2620 Neunkirchen
Ort
WIFI Neunkirchen
Straße
Triester Straße 63
PLZ
2620
Ort
Neunkirchen
Land
Österreich
Bundesland
Niederösterreich
Ziele
§ 57a KFG
Referent
Ing. Sonja Liebl
Kursnummer
44419494
Plätze
24
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